Mühlenverband Rheinland
Willkommen beim Rheinischen Mühlenverband e. V.


Haftpflichtversicherung am Deutschen Mühlentag 

 

Mühlen, die regelmäßig oder mehrmals im Jahr Publikumsverkehr haben, sind im Allgemeinen haftpflichtversichert, die LVM als Kooperationspartner der Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung e.V. (DGM) bietet dazu günstige Verträge an. Anmelde­formulare zu den Rahmenverträgen erhalten Sie über die Geschäftsstelle der DGM in Petershagen, Tel.: 05702-2694, E-Mail: info@deutsche-muehlen.de.

Um auch Mühlen in privater Hand, die nur am Mühlentag ihre Pforten für interessierte Besucher öffnen wollen, eine Absicherung zu geben, übernimmt die DGM die Haftpflichtversicherung für diesen Tag für alle teilnehmenden Mühlen.

Diese Haftpflichtversicherung für eine teilnehmende Mühle besteht,

  • wenn die jeweilige Mühle in dem von der DGM erstellten Verzeichnis in der Datenbank ‘milldatabase Mühlentag’ nach Anmeldung eingetragen worden ist
  • und der Betreiber bzw. aus der Betreibergruppe der Mühle eine oder mehrere Einzelperson(en) Mitglied(er) der DGM oder einem ihrer Landesverbände ist oder sind.

Die DGM hat bei der LVM für diesen Tag eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie gilt jedoch nur für Mühlen, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, da der Versicherungsbeitrag über die Vereinsbeiträge bzw. über die Verbandsumlage an die DGM finanziert werden muss. Die jährliche Anmeldung zum Mühlentag zwecks Eintragung in die Datenbank erfolgt für das Rheinland beim Rheinischen Mühlenverband e.V. (RMV) mit dem dafür vorgesehenen Formular.

Unter der Voraussetzung, dass die Mühle am Mühlentag versichert ist (bitte im Zweifelsfall mit der DGM klären) besteht Versicherungsschutz für einen Verein oder einen Mühleneigentümer als Veranstalter des Mühlentages. Dabei sind versichert der Betrieb der Mühle und das daraus resultierende Verkehrs­sicherungsrisiko sowie das Restaurationsrisiko für die Bewirtung der Besucher. Der Versicherungsschutz gilt am Deutschen Mühlentag sowie für Auf- und Abbau davor und danach, soweit es sich um die Darstellung des unmittelbaren Mühlenbetriebes handelt. Kirmesstände oder Attraktionen, die mit dem Betrieb der Mühle nichts zu tun haben (Autokräne, Ponyreiten, Kutschfahrten etc.), fallen nicht unter den Versiche­rungsschutz. Hier raten wir dringend dazu, mit den Schaustellern bzw. Aufstellern verbindlich zu vereinbaren, dass diese das Risiko selbst tragen. Meist besteht entsprechender Versicherungsschutz. Wenn Ponyreiten/Kutschfahrten unentgeltlich von Privatpersonen organisiert/angeboten wird, sollten diese von der jeweiligen Pferde-Haftpflichtversicherung eine Bestätigung einholen, dass das Risiko mindestens kurzfristig mitversichert ist. Der Risikoausschluss für die Mühlenvereine oder die Mühleneigentümer sollte sich auf zivil- und strafrechtliche Ansprüche/Folgen beziehen. Sollte eine entsprechende Vereinbarung nicht zu treffen sein, ist von der Durchführung solcher Attraktionen unter haftungs- und strafrechtlichen Aspekten abzuraten.

Die DGM weist darauf hin, dass die Verwendung des Mühlentag-Plakates nur für die Mühlen erlaubt ist, die sich für die Teilnahme bei ihren Verbänden angemeldet haben und die in der 'milldadatbase mühlentag' eingetragen sind.

Die Versicherungsangelegenheiten bei der DGM werden seit vielen Jahren durch das LVM-Büro Gotthard Peithmann betreut.

Gotthard Peithmann
Vertrauensmann der LVM-Versicherung seit 1999,
Versicherungskaufmann (IHK)
Im Dorf 10, 32479 Hille-Südhemmern
Tel. 05703/607, Fax 05703/610
Mobil 0170/5269542
www.peithmann.lvm.de
info@peithmann.lvm.de